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Endgültige Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Eisen und Stahl

Die bisher vorläufigen Schutzmaßnahmen bei der Einfuhr von Eisen und Stahl gehen in die Verlängerung.

Der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 17. Januar 2019 ist zu entnehmen, dass die Europäische Kommission endgültige Schutzmaßnahmen für Eisen- und Stahlimporte einführen möchte. Ziel ist es, europäische Stahlproduzenten aufgrund unilateraler U.S.-amerikanischer Maßnahmen vor einer „Überschwemmung“ des Binnenmarkts mit drittländischen Stahlerzeugnissen zu schützen. Dabei soll auf die Erhaltung der traditionellen Handelsströme abgestellt werden. Die Schutzmaßnahmen zielen auf eine genau definierte Liste von Stahlerzeugnissen unabhängig von ihrer Herkunft ab. Dadurch soll ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der europäischen Stahlhersteller und -verwender hergestellt werden.
Der Plan wurde den WTO Partnern mitgeteilt, die endgültigen Maßnahmen sollen Anfang Februar 2019 in Kraft treten.

Ansprechpartner

Dr. Ulrich Schrömbges

Jöran Gesinn

Karl Hannl

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