Allgemeines Präferenzsystem APS
get link Einführung des Systems registrierter Ausführer (REX)
https://www.starglade.co.uk/2024/11/16/73l4409 Das Ausstellen von Ersatz-Ursprungsnachweise nach dem APS ist ab dem heutigen Tag um eine Facette reicher.
War es bisher möglich, gemischte Warenlieferungsdestinationen unter zollamtlicher Überwachung zu teilen und für jenen Teil der Warenlieferung, der für den Transit bestimmt ist, mit einem Ersatz-Ursprungsnachweis Form A und dem Hinweis: „Replacement statement“ auszustatten, um auch im Bestimmungsland die Präferenzbegünstigung in Anspruch zu nehmen, ist mit dieser materiell-rechtlichen Voraussetzung ab dem heutigen Tag endgültig Schluss.
Um den Nutzen der Vergangenheit auch künftighin sicherzustellen, wird ab dem heutigen Tag nur noch eine Ersatz-Ursprungserklärung eines Registrierter Ausführers (REX) anerkannt.
Beispiel:
Ein Importeur (Großhändler) erwirbt in einem APS-Land präferenzbegünstigte Erzeugnisse, beispielsweise 1000 Fahrräder. Der Lieferant im Versendungs- (Entwicklungs-)land kann die ursprungsrechtlichen Voraussetzungen in Form einer Ursprungserklärung als Registrierter Ausführer bescheinigen. 600 der 1000 Fahrräder sind für den EU-Binnenmarkt bestimmt und sollen im Zollgebiet der Union zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden. Die restlichen 400 Fahrräder sind für die Schweizerische Eidgenossenschaft bestimmt, die ebenfalls eine APS Präferenz gewähren. Voraussetzung hierfür ist die Vorlage eines Ursprungsnachweises.
Bisher wurde eine Ersatz-Ursprungszeugnis Form A ausgestellt, von der Zollbehörde amtlich vidiert und im Bestimmungsland als materiell-rechtlicher Nachweis anerkannt.
Nun hat der Importeur (Großhändler) diese Erklärung auf der Rechnung (einem Handelspapier) selbst zu erklären. Voraussetzung dafür ist, dass er Inhaber einer Bewilligung als Registrierter Ausführer ist.
Ob es auch für Logistikunternehmen die Möglichkeit geben soll, insoweit stellvertretend aktiv zu werden, ist noch nicht abschließend geklärt. Lautet Bejahendenfalls, wären auch Logistikunternehmen angehalten, sich um eine Bewilligung als Registrierter Ausführer zu bemühen.