• Sozietät
  • Wissenswertes
  • Team
    • Jöran Gesinn
    • Karl Hannl
    • Dr. Ulrich Schrömbges
    • Dr. Thomas Volkmann-Schluck
  • Tätigkeitsbereiche
    • Außenwirtschaftsrecht
    • Einfuhrumsatzsteuerrecht
    • Energiesteuerrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handels- und Vertragsrecht
    • Prozessführung
    • Transportrecht
    • Zollrecht
    • Zoll- und Steuerstrafrecht
  • Referenzen
  • Karriere
  • Kontakt
  • Menü Menü

Schlussanträge in der Rechtssache C-124/20 (Bank Melli ./. Telekom Deutschland)

EU-Unternehmen können Geschäftsbeziehungen mit von Drittstaaten sanktionierten Personen nicht kündigen, wenn die Sanktionen gegen die Blocking-VO 2271/96 verstoßen und die Kündigung nicht mit außerhalb der betreffenden Sanktionen liegenden Gründen gerechtfertigt werden kann

Das Verfahren

Generalanwalt Hogan hat heute sein Schlussanträge in der Rechtssache C-124/20 vorgelegt, in der es um Voraussetzungen und Reichweite der EU-Blocking-VO 2271/96 geht. Diese verbietet EU-Unternehmen, überschießende Sanktionen, die von Drittstaaten verhängt werden, zu befolgen und betraf im vorliegenden Fall die Kündigung von Kommunikationsleistungen durch die Telekom gegenüber der deutschen Niederlassung der iranischen Bank Melli, die unter bestimmte US-Sanktionen fällt und in der Sanktionsliste „Specially Designated Nationals and Blocked Persons List“ (SDN-Liste) aufgeführt wird.

Dabei ist Generalanwalt Hogan im Wesentlichen unserer Argumentation in der mündlichen Verhandlung gefolgt:

Das Ergebnis

Der Generalanwalt, der – in seinen eigenen Worten „no particular pleasure“ an dem von ihm gefunden Ergebnis hat, meint:

1. Das Verbot, bestimmte (hier: US-)Sanktionen zu befolgen, richtet sich an jedes EU-Unternehmen, ohne dass es hierzu durch eine drittstaatliche Behörde aufgefordert werden muss.

2. Ein EU-Unternehmen ist daran gehindert, Vertragsbeziehungen mit einem Unternehmen auf der US-SDN-Liste zu beenden, wenn es dies nicht mit außerhalb der betreffenden Sanktionen liegenden Gründen rechtfertigen kann, wobei es insoweit die Beweislast trifft.

3. Die Blocking-VO rechtfertigt es, als Eingriff in die unternehmerische Freiheit gemäß Art. 16 Grundrechtscharta das kündigungswillige EU-Unternehmen an dem in Rede stehenden Vertrag festzuhalten.

Einordnung

Der Generalanwalt macht dabei keinen Hehl daraus, dass man den Iran, der Eigentümer von Bank Melli ist, ohne Weiteres für einen Unrechtsstaat halten kann (Rn. 87 der Schlussanträge); vor dem Hintergrund der geltenden Gesetze war für ihn aber offenbar ein anderes Ergebnis nicht vertretbar.

Abzuwarten bleibt, wie der EuGH nun mit den sehr sorgfältig und ausführlich formulierten Ausführungen Hogans umgehen wird.

Link zu den Schlussanträgen: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:62020CC0124

Ansprechpartner

Dr. Ulrich Schrömbges

Jöran Gesinn

Weitere aktuelle Themen

Zum Abzug der EUSt als Vorsteuer durch Logistikunternehmen, 24.03.2021

Legal News
https://www.schroembges.net/wp-content/uploads/2018/02/Atmo4-Beitrag.jpg 400 495 Alexander https://www.schroembges.net/wp-content/uploads/2022/10/Logo-schroembges-gesinn-1.svg Alexander2021-03-28 16:11:582021-04-22 13:20:35Zum Abzug der EUSt als Vorsteuer durch Logistikunternehmen, 24.03.2021

Zur mündlichen Verhandlung vor dem EuGH in Sachen C-124/20 – Auslegung der Blocking-VO (EG) Nr. 2271/96

Legal News
https://www.schroembges.net/wp-content/uploads/2018/02/Gebaeude-Beitrag.jpg 400 495 Alexander https://www.schroembges.net/wp-content/uploads/2022/10/Logo-schroembges-gesinn-1.svg Alexander2021-02-23 17:45:462021-02-23 17:47:10Zur mündlichen Verhandlung vor dem EuGH in Sachen C-124/20 – Auslegung der Blocking-VO (EG) Nr. 2271/96

Covid-19 und Supply-Chain – Auswirkungen auf den die Drittlandsgrenze überschreitenden Güterverkehr

Legal News
https://www.schroembges.net/wp-content/uploads/2018/02/Gebaeude-Beitrag.jpg 400 495 Elisa Kowollik-von Witzler https://www.schroembges.net/wp-content/uploads/2022/10/Logo-schroembges-gesinn-1.svg Elisa Kowollik-von Witzler2020-03-28 11:32:012020-03-28 11:35:01Covid-19 und Supply-Chain – Auswirkungen auf den die Drittlandsgrenze überschreitenden Güterverkehr

EUSt-Vorlagebeschluss des FG Düsseldorf vom 11.12.201, 4 K 473/13; Rs. des EuGH C-7/20

Legal News
https://www.schroembges.net/wp-content/uploads/2018/02/Schild-Beitrag.jpg 400 495 Elisa Kowollik-von Witzler https://www.schroembges.net/wp-content/uploads/2022/10/Logo-schroembges-gesinn-1.svg Elisa Kowollik-von Witzler2020-03-26 18:50:232020-03-28 11:36:59EUSt-Vorlagebeschluss des FG Düsseldorf vom 11.12.201, 4 K 473/13; Rs. des EuGH C-7/20
Seite 1 von 7123›»

+49 40 60 09 89 – 0

info@schroembges.net

 Am Marienhof 18,
D-22880 Wedel

© Copyright - Schrömbges + Gesinn Partnerschaftsgesellschaft Rechtsanwälte Steuerberater mbB
  • Deutsch
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
Zum Abzug der EUSt als Vorsteuer durch Logistikunternehmen, 24.03.2021
Nach oben scrollen

Diese Website benutzt Cookies. Wenn Sie die Website weiter nutzen, gehen wir von Ihrem Einverständnis aus.

Mehr lesenVerstanden

Cookie- und Datenschutzeinstellungen



Wie wir Cookies verwenden

Wir können Cookies anfordern, die auf Ihrem Gerät eingestellt werden. Wir verwenden Cookies, um uns mitzuteilen, wenn Sie unsere Websites besuchen, wie Sie mit uns interagieren, Ihre Nutzererfahrung verbessern und Ihre Beziehung zu unserer Website anpassen.

Klicken Sie auf die verschiedenen Kategorienüberschriften, um mehr zu erfahren. Sie können auch einige Ihrer Einstellungen ändern. Beachten Sie, dass das Blockieren einiger Arten von Cookies Auswirkungen auf Ihre Erfahrung auf unseren Websites und auf die Dienste haben kann, die wir anbieten können.

Notwendige Website Cookies

Diese Cookies sind unbedingt erforderlich, um Ihnen die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen zur Verfügung zu stellen.

Da diese Cookies für die auf unserer Webseite verfügbaren Dienste und Funktionen unbedingt erforderlich sind, hat die Ablehnung Auswirkungen auf die Funktionsweise unserer Webseite. Sie können Cookies jederzeit blockieren oder löschen, indem Sie Ihre Browsereinstellungen ändern und das Blockieren aller Cookies auf dieser Webseite erzwingen. Sie werden jedoch immer aufgefordert, Cookies zu akzeptieren / abzulehnen, wenn Sie unsere Website erneut besuchen.

Wir respektieren es voll und ganz, wenn Sie Cookies ablehnen möchten. Um zu vermeiden, dass Sie immer wieder nach Cookies gefragt werden, erlauben Sie uns bitte, einen Cookie für Ihre Einstellungen zu speichern. Sie können sich jederzeit abmelden oder andere Cookies zulassen, um unsere Dienste vollumfänglich nutzen zu können. Wenn Sie Cookies ablehnen, werden alle gesetzten Cookies auf unserer Domain entfernt.

Wir stellen Ihnen eine Liste der von Ihrem Computer auf unserer Domain gespeicherten Cookies zur Verfügung. Aus Sicherheitsgründen können wie Ihnen keine Cookies anzeigen, die von anderen Domains gespeichert werden. Diese können Sie in den Sicherheitseinstellungen Ihres Browsers einsehen.

Andere externe Dienste

Wir nutzen auch verschiedene externe Dienste wie Google Webfonts, Google Maps und externe Videoanbieter. Da diese Anbieter möglicherweise personenbezogene Daten von Ihnen speichern, können Sie diese hier deaktivieren. Bitte beachten Sie, dass eine Deaktivierung dieser Cookies die Funktionalität und das Aussehen unserer Webseite erheblich beeinträchtigen kann. Die Änderungen werden nach einem Neuladen der Seite wirksam.

Google Webfont Einstellungen:

Google Maps Einstellungen:

Google reCaptcha Einstellungen:

Vimeo und YouTube Einstellungen:

Accept settingsHide notification only
  • Sozietät
  • Wissenswertes
  • Team
    • Jöran Gesinn
    • Karl Hannl
    • Dr. Ulrich Schrömbges
    • Dr. Thomas Volkmann-Schluck
  • Tätigkeitsbereiche
    • Außenwirtschaftsrecht
    • Einfuhrumsatzsteuerrecht
    • Energiesteuerrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Handels- und Vertragsrecht
    • Prozessführung
    • Transportrecht
    • Zollrecht
    • Zoll- und Steuerstrafrecht
  • Referenzen
  • Karriere
  • Kontakt