Energiesteuerrecht
Es lehren alte wie neue Erfahrungen, dass man mit größerer Sicherheit sein Ziel erreicht, wenn man die Energie mit der größeren Klugheit verbindet (Camillo Benso Graf Cavour).
Energiesteuerrechtliche Herausforderungen beginnen für Unternehmen bei der Einfuhr von Drittlandsware, bei der lediglich weitgehend instabile praktische Lösungen existieren und reichen über Unregelmäßigkeiten im Steueraussetzungsverfahren bis hin zur verschuldensunabhängigen Steuerschuldnerschaft bei der Beförderung unter Steueraussetzung. Nicht jeder Verfahrensverstoß führt indes zur Besteuerung, wie die jüngste EuGH-Rechtsprechung zeigt. Wir haben in vielen Steuerverfahren für unsere Mandanten Lösungen zur Vermeidung und Abwehr dieser Risiken entwickelt, so etwa im Fall einer fehlenden Verteilererlaubnis in der Lieferkette oder der unsachgemäßen Beendigung eines Steueraussetzungsverfahrens durch den Einlagerer.