Außenwirtschaftsrecht
Import, Export und Transit zu Ende gedacht.
Im Außenwirtschaftsverkehr gelten besondere Sorgfaltsanforderungen, wobei Verstöße i. d. R. als Straftat und nur ausnahmsweise als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Für jedes Unternehmen, das im internationalen Warenverkehr tätig ist, ist es wichtig, wenn nicht sogar existenziell, dass es als zuverlässig gilt – sonst droht der Verlust zollrechtlicher Vereinfachungen oder Bewilligungen. Unser holistischer Beratungsansatz sichert den ungestörten Ablauf der Import- und Exportprozesse unserer Mandanten und schützt ihr verantwortliches Personal vor straf- und ordnungsrechtlichen Konsequenzen. Wir unterstützen unsere Mandanten beim Erwerb des wertvollen AEO-Status, den wir auch als Verteidigungsgrundlage gegen Vorwürfe außenwirtschaftsrechtswidrigen Verhaltens – bis in den strafrechtlichen Bereich hinein – begreifen.